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News vom 01.04.2012

Ihre Kurierrechnung ganz einfach per E-Mail

Der Weg zum papierlosen Büro wurde durch den Gesetzgeber weiter geebnet.

Durch Artikel 5 des Steuervereinfachungs-gesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) wurden die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen rückwirkend zum 01.06.2011 deutlich reduziert.

Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Rechnung und senden Sie uns die E-Mail-Adresse, an die wir die Rechnungen schicken dürfen, formlos an rechnung@freeway-kurier.de Falls Sie Ihre Kundennummer zur Hand haben, geben Sie sie bitte mit an. Wenn Sie Fragen zur elektronischen Rechnung haben, beantworten wir sie gern unter der gleichen E-Mail-Adresse oder rufen Sie uns an.


Anrainer des Monats

Anrainer des Monats Mai sind die Niederlande.

Die Zustellung am folgenden Werktag bieten wir inkl. 1,0 kg für nur 19,00 € an. Jedes weitere Kilo berechnen wir mit 1,90 €.

Preise zzgl. Treibstoffzuschlag und MwSt. Terminzustellungen auf Anfrage.



Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, rufen Sie uns an, kostenfrei unter
0800 – 11 200 20, oder senden Sie eine E-Mail an verkauf@freeway-kurier.de.

Freeway – wir sind die Guten.


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